Mietflächenaufmaß

Unser Angebot

Mittels verschiedener Messmethoden können wir für unterschieldichste Bauwerke Flächenermittlungen durchführen.

Unser Angebot reicht vom Aufmaß eines Einfamilienhauses bis hin zur Dokumentation merhgeschossiger Büroräume und Lagerhallen.

Dabei können wir stets Ihre gewünschte Vorgabe und Ermittlungsrichtlinie umsetzen.

Die am meisten angewandten Richtlinien / Verordnungen werden im Folgenden vorgestellt. 

DIN 277

Die DIN 277 gilt für die Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten im Hochbau während der Planung, der Bauausführung und der Nutzung von Bauwerken. 

Sie behandelt sowohl die Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken als auch die Grundflächen des Grundstücks.


Sie gilt als Grundlage für einen Vergleich von Bauwerken und Grundstücken sowie für die Ermittlung der Kosten nach DIN276 und der Nutzungskosten nach DIN18960.


Die ermittelten Flächen und Rauminhalte können auch für andere Zwecke (z.B. die Festlegung der Wohnfläche oder der Mietfläche) verwendet und den dafür erforderlichen Ermittlungen zugrunde gelegt werden.

Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für Gebäude (MF-GIF)

Es ist wieder Zeit für Veränderungen oder Sie möchten sich einen Überblick über Ihren Bestand verschaffen?

Dann können wir Ihnen mit einer Bestandserfassung alle individuell wichtigen Informationen auf einem Plan zusammenfassen.

Je nach Wunsch bereiten wir die topografischen Daten auf und stellen Ihnen Lage- und Höhenpläne digital sowie, wenn gewünscht, geplottet zur Verfügung.

Dabei sind beispielsweise die gängigen Austauschformate, wie .dwg, .dxf oder .pdf möglich. 

Auch Punktwolkendateien, ermittelt durch 3D-Laserscanning, können wir für Sie erfassen, aufbereiten und übergeben.

Die Plangrundlagene sind auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten und werden lokal oder in einem amtlichen Lage- sowie Höhenbezugssystem erfasst.

Kontaktieren Sie uns gerne hier für ein individuelles Angebot.

Wohnflächenverordnung

Ihnen ist eine genaue Ermittlung Ihrer Fläche als Mieter oder Vermieter wichtig?

Dann können wir für Sie ein Mietflächenaufmaß nach den aktuell gültigen Ermittlungsvorschriften durchführen. Unser Aufmaß von Gewerbe- oder Wohnflächen liefert Ihnen ein unabhängiges Ergebnis. 

Eine Gegenüberstellung der geplanten Flächengrößen mit den reel vorhandenen ist problemlos möglich. 

Gerne können wir für Sie auch neben den Flächen weitere Informationen erfassen. 

Eine Grundrisserstellung in digitaler oder geplotteter Form ist nach Absprache möglich.

Haben Sie Fragen bezüglich eines Mietflächenaufmaßes? Kontaktieren Sie uns hiermit gerne.

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